Abendspiele im neuen Stadion des SC Freiburg werden nun doch möglich

Bundesweit hat das gerichtliche Verbot von Abendspielen im neuen Stadion des SC Freiburg für Aufsehen gesorgt. Jetzt hat die Bundesregierung die Regeln geändert. Aber es bleiben noch Fragen offen.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Großveranstaltungen wie etwa Fußballspiele künftig an 18 Abenden im Jahr auch dann stattfinden können, wenn sie die Lärmhöchstwerte überschreiten. Das teilte der Emmendinger SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner am Mittwoch mit. Dazu hat das Kabinett der Bundesregierung die Lärmschutzverordnung für Sportanlagen geändert. Der Bundesrat muss noch zustimmen, voraussichtlich Mitte September.

Bislang durfte der Lärm an 18 Tagen im Jahr über dem Grenzwert liegen, wenn er von einem "seltenen Ereignis" ausging. Was darunter zu verstehen ist, haben Gerichte unterschiedlich ausgelegt. Laut Johannes Fechner sei zuletzt nur noch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg der Ansicht gewesen, dass Bundesligaspiele nicht darunter fallen. In einem Eilverfahren hatte er im September 2020 entschieden, dass Bundesliga nur Normalbetrieb sei, weshalb die höheren Grenzwerte für sogenannte "seltene Ereignisse" nicht gelten. Die Baugenehmigung fürs neue Freiburger Stadion verletze deshalb die Rechte der Anwohner. Der Beschluss des VGH ist nicht anfechtbar. Spiele in den Ruhezeiten sind dem zufolge weitgehend tabu: zwischen 20 und 22 Uhr, sonntags zudem zwischen 13 und 15 Uhr sowie nachts ab 22 Uhr.

Den gesamten Artikel finden Sie auf der Webseite der Badischen-Zeitung

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