Badische Zeitung vom 06.02.2018: In Freiburg darf weiterhin kein Salz gestreut werden

Anwohner müssen bei Schneefall die Gehwege räumen und streuen – das besagt eine städtische Satzung. Aus Umweltschutzgründen darf jedoch nur Splitt, Asche, Sand oder Kies auf die Straße.

Angesichts der fallenden Temperaturen weist die Stadtverwaltung auf die Räum- und Streupflicht für Anwohner von Gehwegen hin. Die städtische Satzung schreibt vor, dass die Gehwege bei Schneefall werktags bis 7 Uhr und sonntags bis 9 Uhr geräumt oder gestreut sein müssen. Wenn tagsüber nochmals Schnee fällt oder die Gehwege überfrieren, muss bis 20 Uhr wiederholt geräumt und gestreut werden.

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